Versammlungsbehörde wendet neues Versammlungsgesetz an und lehnt Anmelder ab – Bündnis ruft weiter zu Demonstration am 29. Januar in Wuppertal auf – Klage gegen Ablehnung wird eingereicht
Dass die Polizei versucht, alles, das ihr gegenüber kritisch ist, im Keim zu ersticken, das ist nichts Neues. Durch das am 07. Januar in Kraft getretene Versammlungsgesetz NRW, haben sie in ihren Augen anscheinend auch die neuen Mittel zur Verhinderung von Protesten.
Am 29.01. soll in Wuppertal das „Forum gegen Polizeigewalt und Repression“ stattfinden – eine polizeikritische Veranstaltung, die bereits in den Jahren zuvor in Leichlingen und Essen stattgefunden hat und sich dabei auch u.a. eindeutig gegen das neue autoritäre und repressive Versammlungsgesetz positioniert hat.
Unser Anmelder wurde wegen angeblicher „ Unfähigkeit“ zum Leiten einer Versammlung abgelehnt. Deswegen soll jetzt eine Anhörung bei der Polizei Wuppertal stattfinden. Grund der Einschätzung auf „Unfähigkeit“ sind Eintragungen im Polizeisystem, die auf angebliche Straftaten im Zusammenhang mit Versammlungen hindeuten. Dass diese „Straftaten“ überhaupt nicht rechtskräftig verurteilt wurden, interessiert die Polizei offensichtlich nicht. Sie spielt einfach mal selbst Judikative. Der Gipfel der Frechheit dabei ist, dass die Polizei Wuppertal eine willkürliche Frist von gerade einmal fünf Tagen herbei phantasiert, um eine:n Ersatz-Vesammlungsungsleiter:in zu finden. Eine Klage im Eilverfahren befindet sich auf dem Weg.
Trotz frecher Versuche, den Protest zu behindern und Menschen zu kriminalisieren, eines ist doch klar: Wir lassen unseren Protest nicht verbieten.
Jetzt erst recht auf die Straße gegen mörderische Polizeigewalt und staatliche Willkür.
Das Versammlungsgesetz auf allen Ebenen angreifen!
Wir sehen uns am 29.01.!